Sirenenalarm - Was bedeuten die verschiedenen Signale eigentlich?

Sirenenalarmsignale

1. Feuerwehralarmierung
Für die Alarmierung der Einsatzkräfte der Feuerwehren wird bundesweit in der Regel das Feuerwehrsignal „zweimal unterbrochener Dauerton von 1 Minute“ verwendet. Dieses Sirenensignal richtet sich primär nicht an die Bevölkerung, sondern dient zur Alarmierung der Feuerwehrdienstleistenden durch die Leitstellen.

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(Sirenensignal im Zeitverlauf einer Minute)

2. Warnung der Bevölkerung
Anders das Sirenensignal „Einminütiger Heulton“, das die Bedeutung hat, „Rundfunkgerät einschalten und auf Durchsagen achten“. Es richtet sich an die Bevölkerung in Gebieten mit besonderem Gefahrenpotential, ist aber nicht bundesweit vorhanden. Teilweise hat dieses Signal je nach dem örtlichen Gefahrenrisiko auch eine spezielle Bedeutung, z.B. "Sofort Türen und Fenster schließen, Aufenthalt im Freien vermeiden, Radio einschalten und auf Durchsagen achten!" (...)

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(Sirenensignal im Zeitverlauf einer Minute)

(Quelle: Bevölkerungsschutzportal des Bundesministerium des Innern)

 

Informationen zum Sirenenalarm in Bayern

Welches Warnsignal wird getestet?
Getestet wird der auf- und abschwellende Heulton von 1 Minute Dauer. Der Heulton soll die Bevölkerung bei schwerwiegenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit veranlassen, ihre Rundfunkgeräte einzuschalten und auf Durchsagen zu achten.

Welche Warnsignale gibt es?
Die wichtigsten sind:

  • Alarm bei Feuer und anderen Notständen (dreimal in der Höhe gleich bleibender Ton (Dauerton) von je 12 Sekunden, mit je 12 Sekunden Pause zwischen den Tönen)
  • Alarm zur Verbreitung von Durchsagen (auf- und abschwellender Heulton von 1 Minute Dauer)

Wozu dient der Probealarm?
Der Probealarm dient dazu, die Funktionsfähigkeit des Sirenenwarnsystems zu überprüfen und die Bevölkerung auf die Bedeutung des Sirenensignals hinzuweisen.

Wo gibt es in Bayern Sirenen?
Im 25-km-Umkreis um die bayerischen Kernkraftwerke und im Umkreis um die der Störfallverordnung unterliegenden Betriebe mit besonderem Gefahrenpotential. Daneben gibt es flächendeckend noch die "Feuerwehrsirenen".

Wie wird die Bevölkerung gewarnt, wenn keine Sirenen verfügbar sind?
Die Bevölkerung wird dann durch Lautsprecherfahrzeuge oder mobile Sirenenanlagen gewarnt.

Wer verwaltet die Sirenen, wartet sie, und lässt sie aufstellen?
Zuständig sind die Kreisverwaltungsbehörden bzw. die Gemeinden.

Wie wird über den Aufstellungsort einer Sirene entschieden?
Das Ziel ist eine flächendeckende Beschallung im zu versorgenden Bereich.

Was ist beim Aufstellen einer Sirene zu beachten?
Wichtig sind eine flächendeckende Beschallung, Stromversorgung sowie der jederzeitige Zugang zur Anlage und die Zustimmung des Grundstücks- bzw. Gebäudeeigentümers.

Wie oft werden Sirenen getestet und mit welchem Signal?
"Feuerwehrsirenen" sollen monatlich/zweimonatlich samstags getestet werden. Für die "Katastrophenschutzsirenen" gibt es keinen festen Erprobungsrythmus. Angestrebt ist hier jedoch auch künftig eine landesweit einheitliche Erprobung ein- bis zweimal pro Jahr.

Müssen Städte Sirenen aufstellen? Wenn ja, warum?
Jede Feuerwehr - ausgenommen Feuerwehren, deren Alarmierung auf andere Weise sichergestellt ist - muss durch Sirenen alarmiert werden können. Die Aufstellung von "Katastrophenschutzsirenen" erfolgt grundsätzlich freiwillig. Im Rahmen der o. g. Umkreise erfolgte die Aufstellung mit staatlichen Zuschüssen.

Aus welcher Zeit stammen Sirenen? Was war ihre frühere Bedeutung, was ist ihre heutige?
Das Alter des Bestands ist unterschiedlich. Im Rahmen der o. g. staatlichen Zuschussprogramme wurden auch zahlreiche Sirenen neu aufgestellt. Der o. g. Alarm zur Verbreitung von Durchsagen bedeutete früher "Luftalarm". Die Bedeutung des Signals "Alarm bei Feuer oder anderen Notständen" war immer gleich.

Quelle: Bayerischen Staatsministeriums des Innern

 

Gesetzliche Grundlagen:

In der "Verordnung über öffentliche Schallzeichen" ist festgelegt, welche Schallzeichen für bestimmte Situationen zu benutzen sind. Das Schallzeichen für Feueralarm ist in § 1 geregelt:

§ 1 Alarm bei Feuer oder anderen Notständen
Den Gemeinden, den von ihnen beauftragten Stellen und den Feuerwehren ist es vorbehalten, mit Sirenen folgendes öffentliches Schallzeichen zu geben, um den Alarm bei Feuer und anderen Notständen als Katastrophen auszulösen:

Dreimal einen in der Höhe gleich bleibender  Ton (Dauerton) von je zwölf Sekunden, mit je zwölf Sekunden Pause zwischen den Tönen.

§2 Alarm zur Verbreitung von Durchsagen

(1) Der Polizei, den Katastrophenschutzbehörden, den kreisangehörigen Gemeinden, soweit sie nach Art. 2 Abs. 1 Satz 2 des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes Aufgaben der Katastrophenschutzbehörde wahrnehmen, und den von ihnen beauftragten Stellen ist es vorbehalten, mit Sirenen folgendes öffentliche Schallzeichen zu geben, um die Bevölkerung zu veranlassen, anläßlich schwerwiegender Gefahren für die öffentliche Sicherheit auf Rundfunkdurchsagen zu achten:

Heulton von einer Minute Dauer.

(2) Mit dem Schallzeichen nach Absatz 1 können die zuständigen Behörden auch vor besonderen Gefahren warnen, die der Bevölkerung im Verteidigungsfall drohen.